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Der Versicherungsmarkt ist ständig Veränderungen ausgesetzt. Die Koban Südvers Group Austria informiert ihre Kunden und Interessierte daher regelmäßig mittels "Koban News".

June 15, 2015

Schadenfall

Das richtige Verhalten im Schadenfall

Schaden – Was nun?

Sobald ein Schaden eingetreten ist, trifft den Versicherungsnehmer eine Schadenminderungspflicht, er muss alle zumutbaren Maßnahmen setzen, um den Schaden gering zu halten. Zudem ist der Versicherer möglichst umgehend über den Eintritt des Schadens zu verständigen.
Kontaktieren Sie daher im Schadenfall bitte unverzüglich Ihren Koban Südvers GmbH Kundenbetreuer, damit dieser in Ihrem Namen den Versicherer informieren kann und Sie in weiterer Folge in der Schadensabwicklung begleitet und berät.

Im Rahmen der Schadenabwicklung prüft der Versicherer, ob überhaupt ein versicherter Schaden vorliegt (also im Regelfall: ob eine versicherte Sache/Person durch eine versicherte Gefahr zu Schaden gekommen ist), wie hoch der versicherte Schaden ist und ob dem Versicherungsnehmer die Versicherungsleistung zusteht. Zudem wird u. a. geprüft, ob der Versicherungsnehmer seine Prämie einbezahlt hat (daher ist es im Interesse Ihres Versicherungsschutzes essentiell, vor allem Erstprämien fristgerecht einzubezahlen!). Je größer der Schaden ist, desto genauer verläuft natürlich auch die Prüfung der Umstände durch den Versicherer oft auch unter der Einbeziehung von Sachverständigen.

Für den Versicherungsnehmer gibt es neben der Prämienzahlungsverpflichtung auch andere bereits vor dem Eintritt des Schadenfalls zwingend einzuhaltende Pflichten(Obliegenheiten) zB sind alle risikorelevanten Veränderungen am versicherten Risiko dem Versicherer anzuzeigen (Beispiel: Die Bekanntgabe von Umbaumaßnahmen an einem Gebäude ist für gewissen Sparten der Gebäudeversicherung risikorelevant).

Welche besonderen Verhaltenspflichten sind in den Versicherungsbedingungen geregelt? Was müssen Sie als Versicherungsnehmer beachten?

Die Verhaltenspflichten des Versicherungsnehmers werden zeitlich eingeteilt. Es gibt Obliegenheiten vor, im und nach dem Schadenfall. Jene vor dem Schadenereignis haben die Erfüllung von gewissen Sicherheitsvorschriften zum Inhalt. So sind alle gesetzlichen, behördlichen und / oder vertraglich vereinbarten Regelungen einzuhalten.

Wir haben für Sie eine Checkliste mit vor einem möglichen Schadenfall zu erfüllenden Obliegenheiten erstellt Diese können Sie sich im Newsletter sehr gern herunterladen. Bei Fragen steht Ihnen Ihr Koban Südvers GmbH – Kundenbetreuer gerne mit Rat und Tat zur Seite.
Im Schadenfall trifft den Versicherungsnehmer die bereits anfangs erwähnte Schadenminderungspflicht

Auch danach muss der Versicherungsnehmer aktiv an der Schadenabwicklung mitwirken, in dem er die ihm obliegenden Informationspflichten erfüllt. Eine möglichst umfassende Dokumentation des Schadenereignisses, und die Zurverfügungstellung der notwendigen Unterlagen sind zu einer schnellen Erledigung des Schadens unbedingt notwendig. Im Haftpflichtbereich sollte zudem ohne vorherige Rücksprache mit dem Versicherer keine Erklärung zum etwaigen Verschulden abgegeben werden.

Damit unsere Kunden Ihre Obliegenheiten ordnungsgemäß erfüllen, stehen wir ihnen gerne beratend zur Verfügung. Eine Checklist mit den nach Eintritt des Schadenfalls zu erfüllenden Obliegenheiten können Sie hier herunterladen.

Die Beratung und Begleitung im Schadensfall gehört zu den Kernkompetenzen der Unternehmen der Koban Südvers Gruppe. Kontaktieren Sie daher im Schadenfall bitte unverzüglich Ihren Koban Südvers GmbH – Kundenbetreuer!

Welche Folgen haben Obliegenheitsverletzung?

Wirkt sich die Verletzung der Obliegenheit auf den Eintritt des Schadens (zB Nichtbeachtung von Sicherheitsvorschriften) oder dessen Ausmaß aus, kann der Versicherer die Versicherungsleistung kürzen und im Extremfall gänzlich verweigern. Die Folgen einer Obliegenheitsverletzung hängen von folgenden Kriterien ab:

– hat sich die Verletzung auf den Schadenfall ausgewirkt und
– wie hoch ist der Verschuldensgrad des Versicherungsnehmers.

Unser Tipp

Machen Sie sich mit den Obliegenheiten vertraut (diese sind in den Bedingungen Ihrer Versicherungsverträge angeführt), organisieren Sie deren Umsetzung und wenden Sie sich bei Fragen an unsere Kunden-Hotline 01 / 877 7000- 70.

Checklist Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalls
Checklist Obliegenheiten nach Eintritt des Versicherungsfalls

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